FAQ – DITIB Stipendium für Soziale Dienste

Teil 1: Allgemeines

Das DITIB-Stipendium für Soziale Dienste unterstützt Musliminnen und Muslime in Deutschland, die ein Studium oder eine Ausbildung im sozialen Bereich absolvieren. Neben der monatlichen finanziellen Förderung bietet das Programm Workshops, fachliche Begleitung und die Möglichkeit, praktische Erfahrungen in einer DITIB-Moscheegemeinde zu sammeln. Gefördert werden derzeit die Studiengänge Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Sozialmanagement und Kindheitspädagogik sowie die Erzieherausbildung – einschließlich der praxisintegrierten Ausbildung (PiA).

Ausführliche Informationen zur Förderung, zum Ablauf und zu den verpflichtenden Programmbestandteilen findest du in unserem Programmheft zum DITIB-Stipendium für Soziale Dienste.

Das Stipendium wird einmal jährlich ausgeschrieben. Der Bewerbungszeitraum läuft jedes Jahr vom 1. August bis zum 31. August. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal auf unserer Stipendiumsseite.

Nein. Das Stipendium ist ein Zuschuss und kein Darlehen. Eine reguläre Rückzahlung ist daher nicht erforderlich.

Nein. Das Stipendium wird bundesweit vergeben. Du kannst dich aus ganz Deutschland bewerben, wenn du die weiteren Voraussetzungen erfüllst.

Nein. Für das Stipendium gibt es keine festgelegte Altersgrenze. Entscheidend ist, dass du die fachlichen und persönlichen Bewerbungsvoraussetzungen erfüllst.

Teil 2: Bewerbungsvoraussetzungen

Nein. Das Programm ist für eine begleitende Förderung von mindestens einem Jahr ausgelegt. Wenn deine Ausbildung oder dein Studium zum geplanten Förderbeginn weniger als ein Jahr dauert, ist eine Bewerbung leider nicht möglich.

Ja. Auch mit einem dualen Studium kannst du dich bewerben, wenn dein Studiengang zu den förderfähigen Bereichen gehört. Da Studium, Praxis und Stipendienprogramm parallel laufen, ist ein gutes Zeitmanagement besonders wichtig.

Ja. Lade zunächst einen Nachweis darüber hoch, dass du dich für einen Studien- oder Ausbildungsplatz beworben hast. Die Immatrikulations- oder Ausbildungsbescheinigung kannst du später nachreichen.

Nein, ein bisheriges Engagement ist keine zwingende Voraussetzung. Während der Förderung gehört die aktive Mitarbeit in einer DITIB-Moscheegemeinde jedoch verbindlich zum Programm.

Aktuell können Lehramtsstudiengänge im Rahmen des DITIB-Stipendiums für Soziale Dienste leider nicht gefördert werden. DITIB bietet jedoch weitere Förderprogramme an, die auch für Studierende anderer Fachrichtungen infrage kommen können. Einen Überblick findest du auf der Website der DITIB-Akademie.

Aktuell kann ein Psychologiestudium im Rahmen des DITIB-Stipendiums für Soziale Dienste leider nicht gefördert werden. DITIB bietet jedoch weitere Förderprogramme an, die auch für Studierende anderer Fachrichtungen infrage kommen können. Einen Überblick findest du auf der Website der DITIB-Akademie.

Nein. Das DITIB-Stipendium richtet sich an Personen, die in Deutschland ein staatlich anerkanntes Präsenzstudium oder eine staatlich anerkannte Ausbildung im sozialen Bereich absolvieren.

Nein. Masterstudiengänge, die von theologischen Zentren oder Fachbereichen angeboten werden und als Zusatzqualifikation für Absolventinnen und Absolventen theologischer Studiengänge ausgerichtet sind, werden nicht über das DITIB-Stipendium für Soziale Dienste gefördert. Das gilt auch dann, wenn die Bezeichnung des Studiengangs Begriffe wie „Soziale Arbeit“ enthält. Entscheidend sind die fachliche Ausrichtung und die Zuordnung des Studiengangs.

Für solche Masterstudiengänge ist die Maturidi-Studienförderung der DITIB-Akademie vorgesehen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Bewerbung findest du auf der Website der DITIB-Akademie.

Teil 3: Bewerbung und Auswahlverfahren

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das dafür vorgesehene Bewerbungsportal. Den Link findest du während des Bewerbungszeitraums auf unserer Webseite und auf unserem Instagram-Kanal @ditibsozialedienste. Für die Ausschreibung 2026 ist das Bewerbungsportal vom 1. August 2026 um 9:00 Uhr bis zum 31. August 2026 um 18:00 Uhr geöffnet. Bewerbungen per E-Mail, Post oder Direktnachricht können nicht berücksichtigt werden.

Die Dateien können als PDF oder als Bilddatei im Format JPG oder PNG hochgeladen werden. Jede Datei darf maximal 5 MB groß sein. Bitte benenne die Dateien eindeutig, zum Beispiel: VornameNachname_Dokumentart_stipsoz

Prüfe vor dem Absenden, ob alle Dateien lesbar sind und dem richtigen Bereich zugeordnet wurden.

Für deine Bewerbung benötigst du grundsätzlich:

  • ein aktuelles Passfoto
  • deinen Personalausweis oder Reisepass – Vorder- und Rückseite jeweils separat
  • eine Studien- oder Ausbildungsbescheinigung beziehungsweise einen Bewerbungsnachweis
  • ein Transcript of Records oder ein Ausbildungszeugnis, falls bereits vorhanden
  • einen aktuellen Lebenslauf
  • ein Motivationsschreiben

Je nach persönlicher Situation können außerdem folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • ein BAföG-Bescheid
  • ein Nachweis über eine Behinderung
  • ein Nachweis über deine Mitgliedschaft in einer DITIB-Moscheegemeinde
  • ein Nachweis über die Mitgliedschaft deiner Eltern oder deiner Partnerin beziehungsweise deines Partners
  • ein Nachweis über dein bisheriges Ehrenamt in einer DITIB-Moscheegemeinde
  • ein Ehrenamtsnachweis deiner Eltern oder deiner Ehepartnerin beziehungsweise deines Ehepartners

Für den Ehrenamtsnachweis kannst du die offizielle Vorlage auf unserer Downloadseite verwenden und vom Moscheevorstand unterschreiben lassen. Alternativ genügt auch eine formlose schriftliche Bestätigung des Vorstands.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist prüfen wir zunächst, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden und die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber erhalten anschließend per E-Mail eine Einladung zum Auswahlverfahren. Dieses findet im Rahmen eines mehrstufigen Assessment-Centers statt. Dort kannst du deine fachlichen, sozialen und persönlichen Kompetenzen zeigen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die verfügbaren Stipendienplätze anhand der erzielten Gesamtbewertungen vergeben.

Das Auswahlverfahren findet in der Regel im September und meistens an einem Wochenende in Köln statt. Den genauen Termin, den Veranstaltungsort und alle weiteren Informationen erhalten die eingeladenen Personen rechtzeitig per E-Mail.

Du wirst per E-Mail informiert. Bitte kontrolliere während des Auswahlzeitraums regelmäßig auch deinen Spam-Ordner.

Nein. Das Auswahlverfahren ist mehrstufig aufgebaut und erfordert deine persönliche Anwesenheit vor Ort. Eine Online-Teilnahme ist leider nicht möglich. Wenn du dich für das Stipendium bewirbst, solltest du den vorgesehenen Auswahlzeitraum deshalb möglichst freihalten.

Ja. Nachdem du ein Benutzerkonto angelegt hast, kannst du deine Bewerbung zwischenspeichern und dich während des Bewerbungszeitraums jederzeit erneut einloggen. So kannst du deine Angaben nach und nach ergänzen, Unterlagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten hochladen und bereits eingetragene Informationen bearbeiten.

Wichtig: Sobald du auf „Bewerbung endgültig absenden“ klickst, sind keine Änderungen oder Ergänzungen mehr möglich. Kontrolliere deshalb vorher sorgfältig, ob alle Angaben vollständig und alle Unterlagen richtig hochgeladen sind.

Teil 4: Anforderungen und Workshops

Neben fachlichem Interesse sind uns vor allem Engagement, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung wichtig. Auch deine sozialen Kompetenzen, deine Reflexionsfähigkeit, deine Haltung zu sozialer Verantwortung und dein Interesse an der Arbeit in Moscheegemeinden spielen eine wichtige Rolle.

Ein guter Notendurchschnitt ist von Vorteil, aber keine zwingende Voraussetzung. Bei der Auswahl betrachten wir das Gesamtbild – dazu gehören neben den Leistungen auch Persönlichkeit, Motivation, Engagement und Entwicklungspotenzial.

Ja. Sowohl der Freiwilligendienst als auch das eigene soziale Projekt müssen in einer DITIB-Moscheegemeinde durchgeführt werden. Die Einzelheiten werden mit der Programmleitung und dem zuständigen Moscheevorstand abgestimmt.

Das Stipendienprogramm umfasst nicht nur die finanzielle Unterstützung. Von den Geförderten wird auch eine aktive und verbindliche Mitwirkung erwartet. Dazu gehören insbesondere:

  • die Teilnahme an den verpflichtenden Workshops
  • 40 Stunden Freiwilligendienst in einer DITIB-Moscheegemeinde
  • die Planung und Durchführung eines eigenen sozialen Projekts
  • die Mitarbeit an Materialien für die sozialen Dienste
  • die Vertretung des Programms bei Veranstaltungen
  • die Mitwirkung an mindestens einer Studien- oder Informationsmesse
  • die Bereitschaft, an der Öffentlichkeitsarbeit des Programms mitzuwirken

Die verpflichtenden Workshops finden zweimal im Jahr statt – in der Regel rund um Pfingsten und zum Jahresende.

Die Workshops dauern normalerweise drei bis fünf Tage. Sie finden in Präsenz an wechselnden DITIB-Bildungsstätten in Deutschland oder im europäischen Ausland statt. Die genauen Orte und Termine werden frühzeitig bekannt gegeben.

Nein. Die Kosten der Workshops werden von DITIB übernommen. Genauere Informationen zur Organisation und Anreise erhältst du vor dem jeweiligen Workshop.

Nein. Die Workshops sind ein verpflichtender Bestandteil des Programms und können in der Regel nicht nachgeholt werden. Bitte berücksichtige die Workshoptermine frühzeitig bei deiner Reiseplanung.

Nein. Die Workshops gehören zur ideellen Förderung und sind ausschließlich den aufgenommenen Stipendiatinnen und Stipendiaten vorbehalten.


Teil 5: Unterbrechungen und besondere Situationen

Ein Auslandssemester muss individuell mit der Programmleitung abgestimmt werden. In der Regel wird die finanzielle Förderung während dieser Zeit pausiert und anschließend fortgesetzt. Bitte informiere die Programmleitung möglichst frühzeitig über deine Planung.

Das Stipendium kann nach vorheriger Absprache pausiert und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Die Unterbrechung und ihre voraussichtliche Dauer müssen rechtzeitig mit der Programmleitung abgestimmt werden.

Ja. Ein Umzug ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass du weiterhin aktiv in einer DITIB-Moscheegemeinde mitwirkst. Falls du durch den Umzug die Gemeinde wechselst, solltest du dies vorher mit der Programmleitung abstimmen.

Ob und in welcher Höhe das Stipendium auf dein BAföG angerechnet wird, entscheidet das zuständige BAföG-Amt. Bitte informiere das Amt über die Förderung und lasse dich dort zu deiner persönlichen Situation beraten. Für die Bewerbung beim DITIB-Stipendienprogramm spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob du BAföG erhältst.

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